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   LSG Berlin, 07.09.2000 - L 3 U 107/97   

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https://dejure.org/2000,19178
LSG Berlin, 07.09.2000 - L 3 U 107/97 (https://dejure.org/2000,19178)
LSG Berlin, Entscheidung vom 07.09.2000 - L 3 U 107/97 (https://dejure.org/2000,19178)
LSG Berlin, Entscheidung vom 07. September 2000 - L 3 U 107/97 (https://dejure.org/2000,19178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Verletztenrente wegen den Folgen eines Arbeitsunfalls; Qualifizierung des Aufsuchens eines Großmarktes durch einen selbständigen Gewerbetreibenden als Arbeitsunfall; Ursächlicher Zusammenhang zwischen der Arbeitsunfähigkeit und dem Unfallereignis

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Haftungsausfüllende Kausalität - Anlageleiden (Bauchnarbenbruch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus LSG Berlin, 07.09.2000 - L 3 U 107/97
    Ursache im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist stets dasjenige Ereignis, welches mit Wahrscheinlichkeit für den geltend gemachten Erfolg die wesentliche Bedingung gesetzt hat (Ricke, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, vor § 548 RVO Rdnr. 2 unter Bezug auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG-), d. h. dem nach den Anschauungen des täglichen Lebens die wesentliche Bedeutung für den eingetretenen Erfolg zukommt (ständige Rechtsprechung seit BSGE 1, 150, 156; siehe auch BSG SozR 2200 § 548 Nr. 13).
  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 73/75

    Versicherungsschutz - Abheben eines Geldbetrags - Einrichtung eines Girokontos -

    Auszug aus LSG Berlin, 07.09.2000 - L 3 U 107/97
    Ursache im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist stets dasjenige Ereignis, welches mit Wahrscheinlichkeit für den geltend gemachten Erfolg die wesentliche Bedingung gesetzt hat (Ricke, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, vor § 548 RVO Rdnr. 2 unter Bezug auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG-), d. h. dem nach den Anschauungen des täglichen Lebens die wesentliche Bedeutung für den eingetretenen Erfolg zukommt (ständige Rechtsprechung seit BSGE 1, 150, 156; siehe auch BSG SozR 2200 § 548 Nr. 13).
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